Kammer

Aktuelles

Das Service Desk der Überbrückungshilfen hat am 21.02.2024 per E-Mail eine letzte Erinnerung an die Prüfenden Dritten versandt. Darauf wird auf das definitive Ende der Fristverlängerung am 31.03.2024 hingewiesen. 

Die Bundessteuerberaterkammer und die 21 Steuerberaterkammern führen zurzeit Gespräche auf allen Ebenen, um eine weitere Fristverlängerung möglichst bis zum 31.12.2024 zu erreichen. 

Die Steuerberaterkammern in NRW haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, Frau Mona Neubaur, ebenfalls eine Vereinfachung des Prüfprozesses gefordert und bemühen sich um einen Gesprächstermin im Ministerium.

Wir bitten unsere Mitglieder, alle Möglichkeiten zu nutzen und „ihre“ Abgeordneten anzusprechen.

Das Finanzgericht Düsseldorf teilt mit, dass es aufgrund technischer Arbeiten in der Zeit vom 29. Februar 2024, 13:00 Uhr, bis voraussichtlich 04. März 2024, 08:00 Uhr, über den elektronischen Rechtsverkehr eingehende Nachrichten nicht verarbeiten kann. In eiligen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung im Wege der Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 52d Satz 3 FGO). Auch telefonische Anfragen können an diesen Tagen nur sehr eingeschränkt weiterverarbeitet werden.

Steuerberaterkammer Düsseldorf trauert um Vorstandsmitglied Ralf Trögel

Völlig unerwartet ist am 13. Februar 2024 im Alter von 70 Jahren Herr StB Ralf Trögel, Mitglied des Vorstands der Steuerberaterkammer Düsseldorf, verstorben.

Ralf Trögel wurde 1979 zum Steuerbevollmächtigten bestellt. 1981 übernahm er die Praxis, in der er bisher als Angestellter tätig gewesen war. 1985 erfolgte die Bestellung zum Steuerberater. Seit 2014 gehörte er dem Kammervorstand an. In seiner ehrenamtlichen Arbeit zeichnete er sich als einfühlsamer und zugewandter Kollege aus, dem seine Mitmenschen am Herz lagen.

Mit Ralf Trögel ist ein Mensch von uns gegangen, dessen herzliche, offene und unaufgeregte Art wir sehr geschätzt haben.

Wir werden ihn alle sehr vermissen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich nach § 154 SGB IX verpflichtet, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wenn dies nicht im erforderlichen Umfang geschieht, wird die sogenannte „Ausgleichsabgabe“ erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Betriebsgröße sowie der erfüllten Beschäftigungsquote. Die mit der Meldung (in Selbstveranlagung) ermittelte Ausgleichsabgabe ist für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 31.03.2024 an das zuständige Inklusionsamt zu entrichten. Häufig wird die Meldung für die Unternehmen durch den Steuerberater / die Steuerberaterin erstellt.

Das Online-Seminar von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf in Kooperation mit dem LVR-Inklusionsamt informiert über die Funktion der Ausgleichsabgabe und den Verfahrensablauf der Meldung. Zudem werden Hintergründe zur Berechnung sowie die Änderungen ab dem 01.01.2024 dargestellt.   

Die sog. Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 31. Januar 2024 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt kann noch eine Schlussabrechnung eingereicht oder eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 über das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte beantragt werden.

Die Offensive Mittelstand bietet verschiedene Checks und Hilfestellungen zur Unterstützung von KMU an. Aktuell ist einer der ältesten Praxisstandards, der INQA-Check „Personalführung“ (OM-Praxis A-2.1) aktualisiert und neu veröffentlicht worden.

Uns erreichen aktuell vermehrt Mitteilungen, dass Berufsträger im Rahmen der Registrierung bei goAML technische Probleme am Ende des Registrierungsprozesses beim Übermitteln der ausgefüllten Registrierungsformulare haben. 

Laut FIU hängt dies mit der Verwendung von Cookies auf der Internetseite der FIU zusammen. Vor erstmaliger Registrierung sollten zur Vermeidung von Folgefehlern der Cache, vorhandene Cookies und der Verlauf des Browsers gelöscht werden. 

Anleitungen dazu für die gängigsten Browser Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox sowie Kontaktdaten, über die sich Berufsträger bei weitergehenden technischen Fragen an die FIU wenden können, finden Sie hier: https://goaml.fiu.bund.de/Home

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Die AWV e.V. hat den GoBD-Praxisleitfaden aus Dezember 2018 auf die Version 2.2 aktualisiert. Der Leitfaden soll Unternehmen und Steuerberatern als Orientierung dienen, indem er bei qualifizierten Entscheidungen zur Organisation der digitalen Buchführung unterstützt und das notwendige Hintergrundwissen vermittelt.