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Aktuelles

Die Bundessteuerberaterkammer informiert seit Jahresbeginn in einem monatlichen Newsletter über ihre Aktivitäten und Standpunkte in den Bereichen Steuerrecht, Rechnungslegung und Berufsrecht auf nationaler sowie internationaler Ebene. Zusätzlich enthält der Newsletter Wissenswertes rund um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen u.v.m. Das Anmeldeformular für den Newsletter ist über diesen Link zugänglich.

Die Ampelparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben sich gegen einen Antrag zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 ausgesprochen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bedauert die Entscheidung, zunächst an der zu eng gesteckten Frist vom 31. Mai 2022 festzuhalten.

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Dr. Schwab, hat sich mit Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.

 

Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren.

Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine abschließende, endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld. An diesem Ablauf hat sich auch während der COVID-19-Pandemie nichts geändert.

Das BSG hat Entscheidungen zur Tätigkeit als Buchführungshelfer und zur Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH getroffen.

Nach Beendigung der Lockdown-Maßnahmen können erst seit Anfang September 2021 in ganz Deutschland wieder Messen und gewerbliche Ausstellungen stattfinden. Viele Veranstalter sind dabei mit dem Problem konfrontiert, dass sich die Planung von Messen und Ausstellungen über einen vergleichsweise langen Zeitraum erstreckt und zum Teil sehr hohe Kosten erfordert.

Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung flächen­deckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen (OZG)” vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen.

Wir suchen zur Verstärkung unserer Rechtsabteilung einen Volljuristen (m/w/d) in Vollzeit. Zu den Aufgaben gehören neben der eigenständigen Bearbeitung eines Rechtsbereichs die Beantwortung rechtlicher Fragen der Mitglieder, die Kommunikation mit internen und externen Gremien und die Mitgliederinformation.