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Aktuelles

Viele Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen konnten pandemiebedingt kein Schülerpraktikum absolvieren. Damit fehlen ihnen wichtige Einblicke in die Berufswelt und mögliche Ausbildungsperspektiven. Um dies nachzuholen, ist die Aktion „Praktikum Jetzt!“ ins Leben gerufen worden: Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, insbesondere im Aktionszeitraum 28. März bis 8. April, die zwei Wochen vor den Osterferien, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu der Aktion finden Sie im Flyer am Ende der Seite.

Am 16. Februar 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. In Art. 6 des Gesetzentwurfs ist u. a. eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 für beratene Steuerpflichtige in § 149 Abs. 3 AO um 3 Monate bis zum 31. August 2022 vorgesehen.

Mit der Steuerberaterplattform soll es dem Berufsstand u. a. ermöglicht werden, zukünftig auch an OZG-Diensten (Onlinezugangsgesetz) teilzunehmen. Das zentrale Element der Steuerberaterplattform, auf dem alle Ausbaustufen und zukünftigen Anwendungsfälle aufbauen, ist die anerkannte digitale Berufsträger-Identität. Diese ist an ein Nachrichten-Postfach, das beSt, geknüpft, welches wiederum den gesetzlichen Anforderungen im EGVP-Nachrichtenverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) genügt. 

Die Bundessteuerberaterkammer informiert seit Jahresbeginn in einem monatlichen Newsletter über ihre Aktivitäten und Standpunkte in den Bereichen Steuerrecht, Rechnungslegung und Berufsrecht auf nationaler sowie internationaler Ebene. Zusätzlich enthält der Newsletter Wissenswertes rund um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen u.v.m. Das Anmeldeformular für den Newsletter ist über diesen Link zugänglich.

Die Ampelparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben sich gegen einen Antrag zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 ausgesprochen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bedauert die Entscheidung, zunächst an der zu eng gesteckten Frist vom 31. Mai 2022 festzuhalten.

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Dr. Schwab, hat sich mit Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.

 

Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren.

Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine abschließende, endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld. An diesem Ablauf hat sich auch während der COVID-19-Pandemie nichts geändert.