Wegen einer am 14.05.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung empfehlen wir allen Mitgliedern eine Überprüfung der Impressumsangaben auf der eigenen Homepage.
Am 14.05.2024 haben sich verschiedene gesetzliche Bezeichnungen geändert, die vor allem das Impressum und die Datenschutzerklärung einer Online-Präsenz betreffen. Die Änderungen basieren weitgehend auf europäischen Vorschriften.
Inhaltliche Änderungen sind mit den neuen Bezeichnungen nicht verbunden.
Prüfen Sie, ob Sie online (insbesondere im Impressum oder in der Datenschutzerklärung) einen der folgenden Begriffe verwenden:
- Telemediengesetz
- TMG
- Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
- TTDSG
Wenn Sie keinen der oben genannten Begriffe verwenden, müssen Sie nichts weiter tun.
Wenn Sie einen dieser Begriffe verwenden, müssen Sie die folgenden Begriffe ersetzen:
Telemediengesetz durch Digitale-Dienste-Gesetz
TMG durch DDG
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz durch Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
TDDSG durch TDDDG
Werden noch die alten gesetzlichen Bezeichnungen verwendet, liegt ein Rechtsverstoß vor. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder können die Folge sein.
Empfehlenswert ist ein Verzicht auf die Nennung von Gesetzen. Schreiben Sie also nicht „Impressum nach § 5 DDG”, sondern einfach nur „Impressum”. Das Gesetz verlangt nicht die Nennung einer Rechtsnorm. So vermeiden Sie jeglichen Anpassungsbedarf bei zukünftigen Änderungen.