Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Infobrief des Europa-Arbeitskreises des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen

 

Mit diesem Infobrief möchte der Arbeitskreis über aktuelle Entwicklungen in Brüssel informieren, die Auswirkungen auf die Freien Berufe haben. Themen der Ausgabe 1/2022 sind:

 

·         Arbeitsprogramm 2022 für das Förderprogramm „Kreatives Europa“ angenommen

·         Klinische Studien sollen besser werden

·         Europäische Datenschutzbehörde fordert Europol zur Löschung von Daten auf

·         Vorschläge der EU-Kommission zur Mindestbesteuerung und zu Briefkastenfirmen

·         Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatz aufgrund verunglimpfenden Kommentaren im Internet

·         Maßnahmenpaket zu Arbeitsbedingungen auf digitalen Plattformen und von Solo-Selbstständigen

·         Hetze und Hasskriminalität sollen nach Willen der EU-Kommission EU-Straftatbestand werden

 

 

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