Kammer

Aktuelles

Am 25.04.2024 findet erneut der bundesweite Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen und Jungen statt, um Jugendlichen Hilfestellungen bei der Berufswahl zu geben und über Berufe jenseits der häufig von Männern bzw. von Frauen gewählten Bereiche zu informieren.

Die Generalzolldirektion hat ein Informationsschreiben zum Thema „Wasserpfeifentabak – Mehrkomponenten-Systeme zur Herstellung von Wasserpfeifentabak“ veröffentlicht, verbunden mit der Bitte, dieses Schreiben unseren Mitgliedern bekannt zu machen. Das Informationsschreiben ist hier veröffentlicht.

Zur Unterstützung bei der Registrierung für das beSt bietet die Bundessteuerberaterkammer ab sofort einen Terminservice an. Über folgenden Link können Sie einen Termin buchen, um die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden der Bundessteuerberaterkammer durchzuführen: www.terminland.de/best

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeit vom 10.11.2023 bekannt gegeben: Durch diese Änderungsverordnung wird das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) mit Sitz in Düsseldorf zum 01.01.2024 gegründet.

Seit Jahresbeginn besteht für Berufsträger eine passive Nutzungspflicht, d.h. die gesetzliche Pflicht, ihr beSt einzurichten und empfangsbereit vorzuhalten. Für die Kommunikation mit den Finanzgerichten besteht eine aktive Nutzungspflicht.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ist am 31. Oktober 2023 ausgelaufen. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Verlängerung endet am 31. März 2024. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, muss ein Organisationsprofil im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten angelegt werden.

Mit Blick auf die Pflicht zur Einreichung zur Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Schlussabrechnungs-Einreichung innerhalb der Frist bzw. bei verlängerter Frist bis 31. März 2024 überhaupt erfolgen muss. Daher möchten wir auf nachstehende Information des BMWK für die prüfenden Dritten hinweisen:

Das Wirtschaftsministerium NRW bietet im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Offensive für Cybersicherheit im Mittelstand“ eine Vielzahl an kostenlosen Beratungs- und Informationsveranstaltungen sowohl in Präsenz als auch virtuell an, die auch für Steuerberater/innen von Interesse sein können.

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft und der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf laden zu einem Austausch über aktuelle Fragen der steuerlichen Betriebsprüfung ein:

Donnerstag, 23. November 2023, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit anschließendem Get Together

Haus der Universität, Schadowplatz 14, 40212 Düsseldorf