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Aktuelles

Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Im Januar war es zu technischen Problemen mit der Auswahltaste "3" für Steuerberatungen gekommen. Aus diesem Grund kam es teilweise zu verlängerten Wartezeiten in der
Hotline. Wie die Finanzverwaltung nun mitteilte, konnte das Problem inzwischen behoben werden.

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf und blickt optimistisch in die Zukunft. Das besagen die repräsentativen Ergebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) 2024 im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Fast 6.000 Berufsangehörige nahmen an der Online-Umfrage teil – das entspricht einer Rücklaufquote von über 25 %. Inhaltlich stellte die BStBK bei der Befragung die beiden Schwerpunktthemen „Digitalisierung“ und „Fachkräftemangel“ in den Mittelpunkt. Die Ergebnisse der entsprechenden Sonderauswertungen zeigen: Für Steuerberater hat eine digitalisierte Kanzlei weiterhin hohe Priorität. Ausgewählte STAX-Ergebnisse und die Sonderauswertungen zur Digitalisierung und zum Fachkräftemangel in der Steuerberatung sind auf der BStBK-Website abrufbar.

Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

Bei der Berufswahl über den Tellerrand zu schauen, diese Möglichkeit bieten die bundesweiten Aktionstage Girls’Day und Boys’Day. Der nächste Aktionstag findet am 3. April 2025 statt und richtet sich an Mädchen und Jungen von der 5. bis zur 13. Klasse. Das Angebot stellt Berufe vor, in denen der jeweilige Anteil von Frauen (für den Girls’Day) oder von Männern (für den Boys’Day) unter 40 Prozent liegt – bei der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten liegt der Männeranteil unterhalb der 40 Prozent. Steuerberaterinnen und Steuerberater können daher den Boys’Day nutzen, um Schülern ihre Kanzlei und deren Abläufe vorzustellen und sie für eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten zu begeistern – die beste Werbung für den Berufsstand, denn vor allem durch praktisches Erleben erweitern Jugendliche ihr Berufswahlspektrum. Vielleicht lernen Sie ja auch einen interessanten Kandidaten für eine Ausbildung in Ihrer Kanzlei kennen? Tragen Sie Ihre Teilnahme einfach unter www.boys-day.de ein. Sobald dies erfolgt ist, können sich Schüler bei Ihnen melden, um den Ablauf des Besuchs genauer zu besprechen.

Seit dem 09.01.2025 steht für die Vollmachtsdatenbank (VDB) neben der bisherigen Smartcard oder dem Kammermitgliedsausweis die Steuerberaterplattform als zusätzliche Anmeldemöglichkeit zur Verfügung. Mit dieser Erweiterung wird den Berufsträgern eine modernere und flexiblere Option zur Verfügung gestellt, ohne dass bestehende Anmeldemethoden entfallen. 

Beide Anmeldemethoden können parallel genutzt werden, sodass keine Umstellungen für bestehende Nutzer erforderlich sind. Dies betrifft auch die ggf. eingesetzte Kanzleisoftware, die zukünftig ebenso zwei parallele Schnittstellenimplementierungen hinsichtlich der Anmeldeverfahren verwenden kann. 

Nach dem Aufruf der VDB-Anmeldeseite können Berufsträger in der Anmeldemaske zwischen den beiden verfügbaren Optionen wählen.

In der Rechtssache C-295/23 zum Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht (Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft) entschied der EuGH, dass es zulässig ist, nach nationalem Recht zu verbieten, dass Geschäftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf einen reinen Finanzinvestor übertragen werden, der nicht die Absicht hat, in der Gesellschaft eine in dieser Regelung bezeichnete berufliche Tätigkeit auszuüben und die bei Zuwiderhandlung den Widerruf der Zulassung der betreffenden Rechtsanwaltsgesellschaft zur Rechtsanwaltschaft vorsieht.

Für das steuerberatende Berufsrecht kann, da der EuGH die „Wahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege“, den Schutz der anwaltlichen Integrität und Unabhängigkeit in den Vordergrund stellt, aufgrund der gleichwertigen gesetzlichen Stellung als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege mit Prozessführungsbefugnis und des vergleichbaren Berufsrechts davon ausgegangen werden, dass die im StBerG verankerte Kapitalbindung Bestand hat.