Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

Startseite

Aktueller Stand Flächenrollout des Bürgerservice der Finanzverwaltung

Das Finanzministerium NRW hat sich mit Schreiben vom 13.03.2024 an die Präsidenten der drei Steuerberaterkammern in NRW gewandt und einen aktuellen Überblick über den Bürgerservice gegeben. Das Ministerium betont, dass es die Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders im Blick hat. So heißt es in dem Schreiben: „Wir möchten betonen, dass wir die Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders im Blick haben. Sie werden privilegiert behandelt, indem auf Wunsch ein direkter Durchstellversuch unternommen oder die Durchwahl der Bearbeiterin oder des Bearbeiters vor Ort herausgegeben wird. Auch haben wir aktuell eine eigene Tastennummer „5" im Telefonrouting für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe eingerichtet, um einen gezielteren und effizienteren Service für sie zu bieten.“ Das Ministerium bietet den Präsidenten Gelegenheit zu einem persönlichen Austausch. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns über Feedback aus dem Kreis der Mitglieder. Das vollständige Schreiben finden Sie hier: