Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Alles rund um den Digitalen Finanzbericht - Online-Seminar für Steuerberatende

Die Arbeitsgruppe Digitaler Finanzbericht bietet am Mittwoch, 4. Dezember 2024, 13.00 bis 14.30 Uhr, ein kostenloses Online-Seminar für Steuerberatende rund um den Digitalen Finanzbericht an. 

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Referenten von Steuerkanzleien, Banken, Sparkassen und Software-Dienstleistern zeigen die bisherige Entwicklung und die Zukunftsaussichten des DiFin auf und gehen auf Sicherheit und Datenschutz und die Vorteile des digitalen Verfahrens ein. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion gehen sie auch auf die Fragen der Teilnehmenden ein. 

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