Die elektronische Kommunikation des Berufsstandes mit der Finanzverwaltung war Thema einer gemeinsamen Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 14.05.2025 im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“. Rund 150 Mitglieder beider Organisationen hatten sich zu der kostenlosen Veranstaltung angemeldet.

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative von Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband e.V. und DATEV eG wurde die Webseite der Unterstützungskampagne erweitert. Ab sofort stehen Kanzleien zahlreiche Materialien für die Mitarbeitergewinnung kostenfrei zur Verfügung.

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BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur verpflichtenden E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format empfangen können. Ab 2028 folgt nach einer gestaffelten Einführung für sämtliche im B2B-Bereich tätigen Unternehmen die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Ausnahmen gelten lediglich für steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise. Das Jahressteuergesetz, das am 22. November 2024 im Bundesrat beschlossen werden soll, sieht zudem eine Ausnahme von der Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer vor.

Das BMF hat neben dem am 15. Oktober 2024 veröffentlichten BMF-Schreiben nunmehr auch einen FAQ-Katalog zur E-Rechnung veröffentlicht. Darin beantwortet das BMF die am häufigsten gestellten Fragen zur E-Rechnung.

Der FAQ-Katalog kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html.