Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Bürgerservice der Finanzverwaltung: Schreiben der Präsidenten der Steuerberaterkammern NRW an das Finanzministerium

Mit Schreiben vom 13.03.2024 hatte das Finanzministerium die Steuerberaterkammern in NRW über den aktuellen Stand zum sog. Flächenrollout des Bürgerservice informiert und um Rückmeldungen der Kammermitglieder gebeten. Das Schreiben haben wir am 26.03.2024 veröffentlicht. Über die zahlreichen Zuschriften aus dem Kreis der Mitglieder haben die Präsidenten der Steuerberaterkammern das Ministerium mit Schreiben vom 04.06.2024 informiert und gleichzeitig um Verbesserungen beim Bürgerservice gebeten. In Kürze wird es zu diesem Thema ein weiteres Gespräch der Kammerpräsidenten mit dem Steuerabteilungsleiter des Finanzministeriums geben. Allen Kolleginnen und Kollegen, die uns ihre Erfahrungen geschildert haben, sei an dieser Stelle gedankt.