Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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DESTATIS-Umfrage zur Unterstützung bei der Erfüllungsaufwandsermittlung Transparenzregistergesetz/Geldwäschegesetz (GwG)

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) bittet um Unterstützung bei der Ermittlung des bürokratischen Aufwands der Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG und speziell nach den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Berufsangehörige, die im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind, können unter https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz einen Online-Fragebogen ausfüllen. Die Teilnahme ist bis zum 12. Juli 2024 möglich und dauert etwa 10 Minuten. 

DESTATIS wird den Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) messen und darstellen. Dies geschieht im Rahmen von „Nachmessungen“ etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf. Das Gesetz ist zum 1. August 2021 in Kraft getreten. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet. Mit Hilfe des Fragebogens möchte DESTATIS einen Einblick in die Praxis der o.g. Sorgfaltspflichten bekommen.