Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit.

Im Oktober 2023 haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen die Gelegenheit, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu zu wählen. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Eine Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sein. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit: 

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DRV Bund ändert seine Verwaltungspraxis für Rechtsanwälte in Steuerberatungsgesellschaften

Rechtsanwälte, die in Steuerberatungsgesellschaften oder in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, können zukünftig nur noch als Syndikus-Rechtsanwalt von der Pflicht befreit werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Unter Berücksichtigung eines Urteils des BSG aus dem Jahre 2016 (NJW 2017,1809), das sich allerdings noch auf einen Altfall aus der Zeit vor der grundlegenden Berufsrechtsreform bezog, hatte die DRV Bund bisher ein entsprechendes Formular für die Möglichkeit einer Befreiung für steuerberatende Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt. Eine Zulassung als Syndikus-Rechtsanwalt für die Tätigkeit in Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften war bisher nicht erforderlich.

Eine Befreiungsmöglichkeit ohne eine Zulassung als Syndikus-Rechtsanwalt ist nunmehr allerdings ausgeschlossen. Die DRV vertritt inzwischen die Rechtsauffassung, dass nach § 46 Abs. 2 BRAO jede bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit eine Zulassung als Syndikus-Rechtsanwalt erfordert. Das Urteil aus dem Jahre 2016 sei so zu verstehen, dass es nur für die alte Rechtslage vor dem 01.01.2016 gelte.

(Hinweis: Mit der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ sind mit Wirkung ab dem 01.08.2022 alle Berufsausübungsgesellschaften i.S.d. §§ 49 ff. StBerG gemeint.)