Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Im Januar war es zu technischen Problemen mit der Auswahltaste "3" für Steuerberatungen gekommen. Aus diesem Grund kam es teilweise zu verlängerten Wartezeiten in der
Hotline. Wie die Finanzverwaltung nun mitteilte, konnte das Problem inzwischen behoben werden.

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Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) über beSt zurücksenden

Mit dem beSt ist die sichere Kommunikation im EGVP-Verbund und hier für den Berufsstand auch mit den Finanzgerichten sichergestellt. Natürlich können Sie mit dem beSt auch ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), das von einem Gericht angefordert wird, abgeben.

In bestimmten Fällen fordern (Finanz-)Gerichte ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) an. Mit diesem bestätigen Berufsträger die Kenntnisnahme einer eingegangenen Nachricht.

Die Abgabe oder Ablehnung des eEB hat gemäß § 23 Abs. 1 BOStB i.V.m. § 23 Abs. 5 BOStB unverzüglich zu erfolgen.

Wie Sie ein eEB mit der COM Vibilia StB-Edition erstellen und versenden, erfahren Sie in dem Dokument „eEB erstellen in der COM Vibilia StB-Edition“ unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/fileadmin/user_upload/Selbsthilfemedien/Steuerberaterplattform-eEB.pdf.  

Nutzen Sie das beSt über eine Fachsoftwarehersteller-Schnittstelle, wenden Sie sich für Fragen zum eEB bitte direkt an den zuständigen Service und Support.