20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Frist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bis 31. Januar 2023 verlängert

Die Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder in der Finanzministerkonferenz am 13. Oktober 2022 geeinigt.

Die Bundessteuerberaterkammer hatte mit Eingaben vom 12. November 2021 und vom 27. Juni 2022 sowie in diversen Gesprächen mit Vertretern der Finanzverwaltung eine Fristverlängerung gefordert.