Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Im Januar war es zu technischen Problemen mit der Auswahltaste "3" für Steuerberatungen gekommen. Aus diesem Grund kam es teilweise zu verlängerten Wartezeiten in der
Hotline. Wie die Finanzverwaltung nun mitteilte, konnte das Problem inzwischen behoben werden.

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Fristablauf für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen – weiteres Vorgehen

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ist am 31. Oktober 2023 ausgelaufen. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Verlängerung endet am 31. März 2024. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, muss ein Organisationsprofil im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten angelegt werden.

Wenn auch nach Ablauf des 31. Oktober 2023 weder eine Schlussabrechnung eingereicht noch eine Fristverlängerung beantragt wurde, werden im November 2023 Erinnerungsschreiben an die prüfenden Dritten und die Antragsteller versendet.

Wie das BMWK mitgeteilt hat, wird in diesen Erinnerungsschreiben voraussichtlich auch ein Passus enthalten sein, wonach bis 31. Januar 2024 eine Nachfrist gewährt wird, wenn nicht bis 31. Oktober 2023 die Schlussabrechnung eingereicht oder die Fristverlängerung beantragt wurde.

Nach Auskunft des BMWK soll diese Nachfrist nicht als offizielle Fristverlängerung bekannt gegeben werden. Sie soll vielmehr dazu dienen, bis zu diesem Zeitpunkt die Einreichung der Schlussabrechnung oder die Beantragung einer Verlängerung bis 31. März 2024 sanktionslos nachholen zu können, bevor Anhörungen und danach auch Rückforderungsbescheide von den Bewilligungsstellen erfolgen.