Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Geldwäscheprävention: Meldungen im Zusammenhang mit EU-Sanktionen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit (FIU) hat im internen Bereich für die Verpflichteten einen Fachbeitrag zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Sanktionen der EU gegen Russland/Belarus veröffentlicht: https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/Fachliche-Informationen/Sanktionen/sanktionen_node.html 

Dabei bittet die FIU insbesondere, dass im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts abgegeben werden, dringend

  • bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand benannt werden soll
  • und folgender Indikator bei der Meldung zu verwenden ist: B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.