Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Hinweis zur Aktualisierung der AusweisApp auf Version 2.3.1

Die für den Zugang zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) notwendige AusweisApp wurde auf Version 2.3.1 aktualisiert. Diese neue Version beinhaltet wichtige Aktualisierungen einiger technischer Softwarekomponenten. Allerding entfällt dadurch die Unterstützung älterer Apple-Betriebssysteme wie iOS 15 und macOS Monterey 12. 

Sofern Sie aktuell ältere Geräte verwenden, könnte diese Änderung eine Anpassung Ihrer technischen Ausstattung erforderlich machen. Der Einsatz von externen USB-Kartenlesegeräten ermöglicht es in diesen Fällen, die Nutzung der Steuerberaterplattform und des beSt unabhängig von mobilen Endgeräten sicherzustellen. 

Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt, rechtzeitig zu prüfen, ob die aktuelle Version der AusweisApp auf dem Endgerät störungsfrei funktioniert.