Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

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Information der Offensive Mittelstand zur elektronischen Rechnung für KMU

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich beschlossen. Bereits ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen zunächst empfangsfähig sein. Die Pflicht zum Versand elektronischer Rechnungen folgt gestaffelt mit Übergangsregelungen bis 2028.

Um KMU über dieses Thema knapp zu informieren und ihnen zu verdeutlichen, dass die Umstellung auf die E-Rechnung auch Vorteile und eine Arbeitsentlastung mit sich bringen kann, hat die Offensive Mittelstand (OM) einen One-Pager entwickelt, der für die Information der Mandanten genutzt werden kann.

Das Dokument finden Sie zum Download unter https://www.offensive-mittelstand.de/om-tools/one-pager/one-pager-e-rechnung