Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit.

Im Oktober 2023 haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen die Gelegenheit, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu zu wählen. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Eine Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sein. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit: 

Startseite

Kurzinformation zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.

Viele kleinere Unternehmen haben sich mit dem Thema noch nicht befasst, weil andere Probleme vordringlicher waren. Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung sollten Steuerberater ihre von dem Gesetz betroffenen Mandanten darauf hinweisen, dass zusätzliche Nachweis- und Berichtspflichten zu erfüllen sind und die Unternehmen sich darauf vorbereiten müssen.

Für eine erste Information von kleinen Unternehmen hat die Offensive Mittelstand einen One-Pager entwickelt, der an die Unternehmen weitergegeben werden kann. Dieser One-Pager kann hier heruntergeladen werden.

Links