Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

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Neues Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeit vom 10.11.2023 bekannt gegeben: Durch diese Änderungsverordnung wird das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) mit Sitz in Düsseldorf zum 01.01.2024 gegründet. Mit der Neufassung werden insbesondere durch § 24 Absatz 2 FA-ZVO Aufgaben für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen beim LBF NRW – aus den Bereichen Task Force NRW, Organisierte Kriminalität und Geldwäsche, ARES, ZEUS, Cum-Ex, Schwere Finanzkriminalität und IT – zusammengelegt. Außerdem sieht die Änderungsverordnung eine Neueinteilung der Prüfungszuständigkeiten in den §§ 19 – 23 FA-ZVO aufgrund geänderter Betriebsgrößenklasseneinteilung vor. Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.