Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit.

Im Oktober 2023 haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen die Gelegenheit, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu zu wählen. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Eine Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sein. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit: 

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Neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte

Steuerberater können seit dem Inkrafttreten des StaRUG (kurz für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) von den Restrukturierungsgerichten als Restrukturierungsbeauftragte sowie als Sanierungsmoderatoren bestellt werden. Um den Berufsstand zu unterstützen, will die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ein neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte schaffen. Über dieses sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.

Aus Sicht der BStBK erfüllen insbesondere Steuerberater, die den Titel „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ des DStV e.V. erworben haben, die Voraussetzungen nach dem StaRUG. Durch den Lehrgang, die Leistungskontrollen und die Dokumentation von Fällen haben sie ihre besondere Kompetenz nachgewiesen, die durch regelmäßige Fortbildungen in den Folgejahren gesichert wird. Die Steuerberaterkammern Hamburg, Düsseldorf, Nürnberg und Sachsen werden aus verwaltungsökonomischen Gründen auch für Berufskollegen aus anderen Steuerberaterkammerbereichen das Verzeichnis führen.