Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine abschließende, endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld. An diesem Ablauf hat sich auch während der COVID-19-Pandemie nichts geändert.
Nach dem Ende der Kurzarbeit führt die Agentur für Arbeit eine Abschlussprüfung durch. Den Zeitpunkt und die benötigten Unterlagen teilt sie vorab schriftlich mit. Unter folgendem Link gibt es einen FAQ-Katalog zu den Abschlussprüfungen. Dort ist auch eine Möglichkeit vorgesehen, die Unterlagen für die Prüfung hochzuladen.