Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Bürgerservice der Finanzverwaltung

Auf Wunsch des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen informieren wir Sie über den sogenannten "Flächenrollout Bürgerservice". Aufgrund unserer Kritik im Rahmen der Pilotphase ist es uns gelungen, neben dem Bürgerservice einen besonderen Service für Angehörige der steuerberatenden Berufe zu installieren. Dieser umfasst die Weiterleitung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in. In dem Schreiben des Ministeriums vom 14.12.2023 heißt es hierzu: „Für die Steuerberatungen gilt die Besonderheit, dass für sie auf Wunsch ein direkter Durchstellversuch an die zuständige Sachbearbeitung unternommen wird“. Dieser Service wird auch noch einmal in der Anlage 1 Präsentation Bürgerservice für Steuerberatungen auf Seite 10 aufgeführt. Ob diese Information bereits allen Finanzämtern bekannt ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Im Zweifel können Steuerberaterinnen und Steuerberater sich auf das Schreiben des Ministeriums und die Anlage 1 berufen.