Auf Wunsch des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen informieren wir Sie über den sogenannten "Flächenrollout Bürgerservice". Aufgrund unserer Kritik im Rahmen der Pilotphase ist es uns gelungen, neben dem Bürgerservice einen besonderen Service für Angehörige der steuerberatenden Berufe zu installieren. Dieser umfasst die Weiterleitung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in. In dem Schreiben des Ministeriums vom 14.12.2023 heißt es hierzu: „Für die Steuerberatungen gilt die Besonderheit, dass für sie auf Wunsch ein direkter Durchstellversuch an die zuständige Sachbearbeitung unternommen wird“. Dieser Service wird auch noch einmal in der Anlage 1 Präsentation Bürgerservice für Steuerberatungen auf Seite 10 aufgeführt. Ob diese Information bereits allen Finanzämtern bekannt ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Im Zweifel können Steuerberaterinnen und Steuerberater sich auf das Schreiben des Ministeriums und die Anlage 1 berufen.