Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Corona-Schlussabrechnungen und Bilanzbuchhalter: Kammer und Verband im politischen Dialog

Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. (VFB) hatte am 13.03.2024 zu einem Polit-Dialog mit zwei Vertretern der Grünen-Landtagsfraktion geladen, Jan Matzoll, Sprecher für Wirtschaft, Industrie und Innovation und Marc Zimmermann, Sprecher für Handwerk und Mittelstand. Der Dialog fand im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Die Kammer war durch ihren Präsidenten, Reinhard Verholen, vertreten. Für den Verband nahm der 1. Vorsitzende Carsten Nicklaus an der Video-Konferenz teil. Die beiden Landtagsabgeordneten wurden im Vorfeld über die Themen informiert, die den Berufsstand besonders bewegen: zum einen die Forderung nach einer Fristverlängerung zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen einschließlich Erleichterungen beim Prüfprozess sowie den Erhalt des Status quo bei den Vorbehaltsaufgaben.

Bezüglich der Corona-Schlussabrechnungen ließen sich die Landtagsabgeordneten immerhin entlocken, dass ein risikobasierter Ansatz gerechtfertigt sei. Am 14.03.2024 verständigten sich Bund und Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024. Hierzu verweisen wir auf die gemeinsame Pressemitteilung vom 14.03.2024.

Den beiden Abgeordneten wurde darüber hinaus die Position des Berufsstandes im Hinblick auf eine mögliche Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter aufgezeigt. Die Bundesregierung will – auf Initiative der Grünen – die Befugnisse der geprüften Bilanzbuchhalter in dem Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen erheblich erweitern. Es geht nicht nur um das Anfertigen von Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern auch um Einnahmeüberschussrechnungen, Bilanzen und vorbereitende Jahresabschlussarbeiten. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene haben die Steuerberaterkammern und -verbände alle Hebel in Verbindung gesetzt, um dies zu verhindern. Kammer und Verband Düsseldorf nutzten deshalb auch den Polit-Dialog mit den Grünen, um ihre Position darzulegen. Das Gesetzgebungsverfahren ist wegen dieser Frage ins Stocken geraten. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf wurde bereits mehrfach von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages abgesetzt, zuletzt am 14.03.2024. Ein neuer Termin für die 2. und 3. Lesung ist derzeit noch nicht bekannt.