20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Dialogveranstaltung "Honorarfragen rund um die Grundsteuerreform"

Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband bieten allen Mitgliedern im Rahmen ihrer Dialog-Reihe einen kostenlosen Vortrag zum Thema „Honorarfragen rund um die Grundsteuerreform“ an.

Der Vortrag ist ab sofort im mitgliedergeschützten Bereich (MitgliederInfo) zum Abruf eingestellt.

Der Referent Dr. Feiter stellt verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten vor und gibt praktische Tipps für die Preisfindung in der eigenen Kanzlei. Der Vortrag beinhaltet ein Muster für eine Vergütungsvereinbarung speziell für „Grundsteuererklärungen“.