Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Aktuelle Meldung zum Projektstand

Die Digitalisierung in Deutschland gewinnt an Dynamik, besonders bei einem bedeutenden Projekt: dem digitalen Gewerbesteuerbescheid. Bund, Länder und Kommunen, Unternehmen, Steuerberatungen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungs-(HKR-)Systemanbieter sowie IT-Dienstleister sind gleichermaßen herausgefordert, den altbewährten, papierbasierten Prozess rund um die Gewerbesteuer in die heutige Zeit zu überführen. Die flächendeckende Umsetzung schreitet zügig voran. Schon ein Drittel der HKR-Hersteller hat auf die Lösung umgerüstet, und mehrere Kommunen in unterschiedlichen Bundesländern haben bereits vollständig digitalisierte Gewerbesteuerbescheide versendet.

Seit einem Jahr können Steuerpflichtige in Deutschland direkt bei Abgabe ihrer Gewerbesteuererklärung den digitalen Gewerbesteuerbescheid über das ELSTER-Portal beantragen. Seither hat sich viel getan: Die Umsetzung wurde erfolgreich in über 100 Kommunen pilotiert, umfassend getestet und bereits in einigen Kommunen erfolgreich in die Praxis überführt. Herausfordernd ist dabei die Vielzahl an HKR-Systemen sowie die zahlreichen kommunalen IT-Dienstleister mit ihren eigenen Systemen und deren Anbindung an die Landesfinanzverwaltung.

Über den derzeitigen Stand des Projektes informieren die an der Umsetzung beteiligten Partner hier sowie im PDF im Anhang.