Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

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Gemeinsame Orientierungshilfe der BaFin und der FIU zu den Begriffen „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG

BaFin und FIU haben gemeinsam eine Orientierungshilfe zu den Begriffen „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG herausgegeben. Die Auslegung der beiden Begriffe ist insbesondere im Kontext des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 69 GwG von wesentlicher Bedeutung. Demnach handelt nämlich ordnungswidrig, wer eine Verdachtsmeldung u. a. nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Die Orientierungshilfe dürfte daher auch für den Berufsstand im Zusammenhang mit der Abgabe von Verdachtsmeldungen von Interesse sein.