20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Kein weiterer Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Trotz intensiver Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wird es keinen weiteren Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB über den 7. März 2022 hinaus geben. Dies hat das BMJ der BStBK am 7. März 2022 mitgeteilt.

 Das Ordnungsgeldverfahren wird allein aufgrund der Meldung vom Betreiber des Bundesanzeigers über die nicht rechtzeitige Offenlegung von Amts wegen eingeleitet.

Das Ordnungsgeld wird dabei zunächst angedroht. Die Androhung wird mit einer Fristsetzung von sechs Wochen für die Einreichung der Unterlagen verbunden. Innerhalb dieser Frist muss der Verpflichtung nachgekommen oder die Unterlassung mittels Einspruchs gerechtfertigt werden. Mit der Androhung des Ordnungsgeldes werden den Beteiligten zugleich die Kosten des Verfahrens auferlegt. Diese betragen (derzeit) rund 100,00 €.

 Einzelheiten dazu und weitere Informationen zum Thema Offenlegung können Sie den Hinweisen der BStBK zur Offenlegung nach den §§ 325 ff. HGB im Berufsrechtlichen Handbuch (Berufsfachlicher Teil, 3.2.3) entnehmen. Dieses finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Düsseldorf unter der Rubrik Kammer – Rechtsgrundlagen.