Mit dem beSt ist die sichere Kommunikation im EGVP-Verbund und hier für den Berufsstand auch mit den Finanzgerichten sichergestellt. Natürlich können Sie mit dem beSt auch ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), das von einem Gericht angefordert wird, abgeben.

In bestimmten Fällen fordern (Finanz-)Gerichte ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) an. Mit diesem bestätigen Berufsträger die Kenntnisnahme einer eingegangenen Nachricht.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat gemeinsam mit den fünf Bezirksregierungen die Konzeption des neuen Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020 abgeschlossen. Ab dem 29. Oktober 2024 werden Soforthilfe-Empfangende, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist, nun aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Die Soforthilfe-Empfangenden müssen im neuen Rückmeldeverfahren erklären, dass sie die Soforthilfemittel in Fällen von Liquiditätsengpässen zweckentsprechend verwendet haben, die pandemiebedingt innerhalb des dreimonatigen Förderzeitraums im Frühjahr 2020 aufgetreten sind. Die Rückmeldefrist im neuen Rückmeldeverfahren endet am 26. Februar 2025. Der Erlass der Schlussbescheide erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids von den Soforthilfe-Empfangenden zurückgezahlt werden. Wenn Soforthilfe-Empfangende sich nicht zurückmelden, ist das Land verpflichtet, die ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 vollständig zurückzufordern.

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Kurzinformation zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.

Viele kleinere Unternehmen haben sich mit dem Thema noch nicht befasst, weil andere Probleme vordringlicher waren. Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung sollten Steuerberater ihre von dem Gesetz betroffenen Mandanten darauf hinweisen, dass zusätzliche Nachweis- und Berichtspflichten zu erfüllen sind und die Unternehmen sich darauf vorbereiten müssen.

Für eine erste Information von kleinen Unternehmen hat die Offensive Mittelstand einen One-Pager entwickelt, der an die Unternehmen weitergegeben werden kann. Dieser One-Pager kann hier heruntergeladen werden.

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