Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Ministerium der Finanzen NRW: Informationen für den Berufsstand

Die Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium der Steuerberaterkammer Düsseldorf nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder im mitgliedergeschützten Bereich der Kammerhomepage in der Rubrik „Für den Berufsstand“.