20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Steuerberaterplattform/ besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung flächen­deckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen (OZG)” vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürgern und Unternehmen einen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund wird auch dem Berufsstand eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt: die Steuerberaterplattform. Ende Juli 2021 hat die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) das Vergabe­verfahren dazu abgeschlossen. Damit ist der Startschuss für das Projekt gefallen. Bis Anfang 2023 wird nun allen Berufsträgern zunächst ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zur Verfügung gestellt, mit dem medien­bruchfrei und vor allem rechts­sicher insbesondere mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden kann.

Weitere Informationen: www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform