Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Umfrage der Europäischen Kommission zu Erfahrungen mit den Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Die Europäische Kommission führt eine Umfrage durch zu Erfahrungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und bittet um Teilnahme. 

Die Umfrage ist Bestandteil einer umfassenden Evaluation der nationalen Umsetzung der sog. DAC-Richtlinie, insbesondere mit Blick auf die Jahre ab 2018. Im Fokus stehen konkret die Änderungen durch die sog. DAC 6, mithin in Deutschland die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gem. §§ 138d-138k AO. Die Umfrage zielt darauf ab, Schlussfolgerungen zu entwickeln und Erfahrungen zu präsentieren, die für die Verbesserung der Mechanismen der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern behilflich sind. Die Bearbeitungsdauer der Umfrage beträgt ca. 10-15 Minuten. Die Umfrage kann bis zum 29. Mai 2023 ausgefüllt werden.

Zur Umfrage: https://surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=9H8J4MHFU1C6