Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

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Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023 bis 1. April 2025

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte in einer Eingabe an das BMJ sowie gleichlautend an das BfJ einen Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023 gefordert. Diese Forderung hat sie in weiteren Gesprächen untermauert. Nun zeigt sich: Die intensiven Bemühungen der BStBK waren erfolgreich.

Das BfJ wird in Abstimmung mit dem BMJ gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.