Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit.

Im Oktober 2023 haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen die Gelegenheit, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu zu wählen. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Eine Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sein. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit: 

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Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen – FAQ zur Nacherhebung von Daten im Rahmen des KONSENS-Verfahrens

Im Rahmen der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen gemäß § 13 Mitteilungsverordnung verpflichtet, die an die Förderempfangenden geleisteten Zahlungen sowie ggf. bereits erbrachte Rückzahlungen für jedes Steuerjahr an die zuständigen Finanzbehörden mittels eines amtlich vorgeschriebenen Mitteilungsverfahrens zu melden. Dabei sieht das Verfahren die Übermittlung von Steuernummer, Steuer-ID und Geburtsdatum sowie einiger weiterer steuerlich relevanter Stammdaten durch die Bewilligungsbehörden an die Finanzverwaltung vor (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Mitteilungsverordnung). Wie das NRW-Wirtschaftsministerium mitgeteilt hat, waren die für das Steuerjahr 2020 zu meldenden Daten der Steuerpflichtigen in vielen Fällen fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden. Um die Daten dennoch verarbeiten zu können, wurden die betroffenen Direktantragstellenden bzw. die prüfenden Dritten seit Mitte Juni per E-Mail angeschrieben und um eine Korrektur oder eine Nachmeldung gebeten. Der Datenabgleich erfolgt durch Auswahl eines mit der E-Mail übermittelten Links. Nach dem Anklicken des Links können die Förderempfangenden die notwendigen Eintragungen digital vornehmen.

 

Nachdem es in der vergangenen Woche zu einigen Nachfragen bezüglich dieser E-Mails gekommen ist, hat das Wirtschaftsministerium FAQ zum Mitteilungsverfahren und weitere Informationen bereitgestellt. Die FAQ sind hier zu finden. Gleichzeitig wurde die Frist zur Abgabe der Korrektur bis Freitag, 24. Juni 2022, verlängert. Nachfragen können an KONSENS-Mitteilungsverfahren@mwide.nrw.de gestellt werden.

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