Das Wirtschaftsministerium NRW hat mitgeteilt, dass die FAQ zur Nacherhebung von Daten im Rahmen des KONSENS-Verfahrens erweitert wurden. Die ergänzte Fassung ist wie bisher unter folgenden Link veröffentlicht.
Laut Ministerium handelt es sich insbesondere um Ergänzungen zu in den letzten Tagen eingegangenen Fragen. Diese sollen möglichst an das in den FAQ genannte Funktionspostfach gerichtet werden. Außerdem wird näher aufgeführt, wie die Echtheit der verschickten E-Mails zu überprüfen ist und dass im Verdachtsfall eine Nachricht an das Funktionspostfach unter dem Stichwort „Phishing“ geschrieben werden soll.