20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Rückblick: Dialog-Veranstaltung am 06.09.2023 - Abschlussprüfung Kurzarbeitergeld

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Das Kurzarbeitergeld war während der Corona-Krise ein wichtiges und intensiv genutztes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern. Allerdings wird es grundsätzlich nur vorläufig bewilligt und ausgezahlt: Nach dem Ende der Kurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit die insgesamt abgerechneten Bezugszeiträume und führt eine Abschlussprüfung durch. Diese Abschlussprüfungen stehen nun bei vielen Mandanten an.

Rund 130 Mitglieder hatten sich daher zur Online-Veranstaltung angemeldet, bei der Vertreter der Agentur für Arbeit den Ablauf der Abschlussprüfung darstellten und insbesondere auf die einzureichenden Unterlagen eingingen. Außerdem wurde thematisiert, wie die Zusammenarbeit zwischen Berufsstand und Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld verbessert werden kann.

Nicht alle Fragen konnten während der einstündigen Veranstaltung sogleich beantwortet werden. Kammer und Verband werden die im Chat gestellten Fragen aber im Nachgang an die Agentur für Arbeit weitergeben und bei Interesse der Mitglieder den Kontakt zur Beantwortung herstellen.

Die Präsentation der Veranstaltung finden unsere Mitglieder im mitgliedergeschützten Bereich der Kammerhomepage unter der Rubrik Veranstaltungen.