Nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes „Steuerfachangestellte/r“ ist zum 1. August 2023 die neue Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan sowie damit einhergehend der neue Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in Kraft getreten. Die erste Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung findet im Jahr 2025 statt.
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung erstreckt sich zukünftig auf die Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 130 Minuten, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 110 Minuten und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit einer Prüfungszeit von 60 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung können dabei alle nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sein sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung findet erstmalig 2025 statt. Es werden am Prüfungstag zwei Klausuren geschrieben. Die Prüfungsbereiche lauten „Arbeitsabläufe organisieren“ (Prüfungszeit: 45 Minuten) und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ (Prüfungszeit: 75 Minuten).
Die Kammer stellt auf ihrer Homepage Musterprüfungen inklusive unverbindlicher Lösungshinweise zur Verfügung: https://stbk-duesseldorf.de/aus-fortbildung/steuerfachangestellte/pruefungsaufgaben/