Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

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SV-Meldeportal und Nutzung von sv.net – Anmeldung zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) hat darüber informiert, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung bereits zum Jahresende abgeschaltet werden sollte. Ab diesem Zeitpunkt sollte der elektronische Datenaustausch ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal erfolgen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von potenziellen Nutzern ist allerdings noch nicht beim SV-Meldeportal registriert.

Nach Rücksprache der Bundessteuerberaterkammer mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen Steuerberater hier nur in geringem Maße betroffen sein. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. hat sich, um mögliche Schwierigkeiten bei der Abgabe von Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A1-Anträgen zu vermeiden, für eine verlängerte Nutzung der Ausfüllhilfe sv.net übergangsweise und eingeschränkt auch über den 29.02.2024 hinaus eingesetzt. Eine Anmeldung im SV-Meldeportal sollte kurzfristig erfolgen.

Weitere Informationen finden sich in dem von der ITSG herausgegebenen Newsletter „Betrieb des SV-Meldeportals“.