Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Wahlprüfsteine der BStBK zur Europawahl 2024

Mit Blick auf die EU-Wahlen am 9. Juni 2024 hatte die Bundessteuerberaterkammer acht Wahlprüfsteine an CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gerichtet. In diesem Jahr haben sich die Parteien auf eine einheitliche Form der Beantwortung der Wahlprüfsteine verständigt, welche maximal acht Fragen umfassen konnen. Damit soll eine klare
und vergleichbare Darstellung der Positionen gewährleistet und eine fundierte Meinungsbildung unterstützt werden. 

Die Parteien verteidigen weitgehend die bestehende hohe Qualität der Steuerberatung in Deutschland und den Schutz des Berufsrechts und sind sich einig, dass die berufliche Selbstverwaltung auf europäischer Ebene geschützt werden soll. Die Anerkennung von Steuerberatern als Rechtsberufe in der EU würde von der SPD begrüßt werden, sofern sie mit einer verhältnismäßigen Harmonisierung des Berufszugangs in der EU verbunden wäre. 

Während sich die SPD und DIE GRÜNEN allgemein für eine Reform des Einstimmigkeitsprinzips aussprechen, betont die CDU, dass nicht einstimmig gefasste Beschlüsse – beispielsweise über die Steuerhöhe – verfassungsrechtliche Grenzen erreichen könnten. Die FDP unterstreicht, dass das Einstimmigkeitsprinzip im Steuerbereich eine wesentliche Ausprägung der Staatensouveränität ist und beibehalten werden sollte.

Alle Antworten im Überblick: