Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Im Januar war es zu technischen Problemen mit der Auswahltaste "3" für Steuerberatungen gekommen. Aus diesem Grund kam es teilweise zu verlängerten Wartezeiten in der
Hotline. Wie die Finanzverwaltung nun mitteilte, konnte das Problem inzwischen behoben werden.

Startseite

Weiterer Use-Case der Steuerberaterplattform: Anbindung an das Akteneinsichtsportal

Ab sofort können sich Steuerberaterinnen und Steuerberater mit ihrer digitalen Steuerberater-Identität gegenüber dem Akteneinsichtsportal der Justiz – genau wie Rechtsanwälte – authentifizieren. Neben dem SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer wird damit nun auch das SAFE-Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer als Anmeldemöglichkeit angeboten.

Das Akteneinsichtsportal der Justiz bietet einen zentralen Zugang zu elektronischen Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach erfolgreichem Akteneinsichtsgesuch zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen und Zugang zum Portal finden Sie auf der offiziellen Webseite des Akteneinsichtsportals unter https://www.akteneinsichtsportal.de

Die Mehrheit des Berufsstandes hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) aktiviert. Sie noch nicht? Dann registrieren Sie sich noch heute. Nutzen Sie dazu die Serviceseiten unter

https://steuerberaterplattform-bstbk.de 

oder den Termin-Service zur persönlichen Registrierungsunterstützung unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/kontakt