Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit.

Im Oktober 2023 haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen die Gelegenheit, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu zu wählen. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Eine Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sein. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit: 

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Weiterer Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen gefordert

Als Reaktion auf intensive Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte das BMJ Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet wird, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet. Allerdings stellt sich nun heraus, dass diese „Fristverlängerung“ aufgrund des anhaltenden coronabedingten Arbeitsaufkommens, der abermaligen Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der Vorbereitungen zur Erstellung der Feststellungserklärungen für die novellierte Grundsteuer in den Steuerberatungskanzleien nicht ausreicht. Vor diesem Hintergrund hat die BStBK das BMJ und das BfJ Ende Februar dazu aufgefordert, diese „Fristverlängerung“ bis Ende Mai 2022 auszudehnen.

 

Stand: 28. Februar 2022