Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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Wettbewerb des BMAS „Deutscher Fachkräftepreis 2025“

Der Wettbewerb „Deutscher Fachkräftepreis 2025“ wird vom BMAS ausgerichtet. Der Bundes-verband der Freien Berufe e.V. hat uns auf den Wettbewerb aufmerksam gemacht, da er die Bedeutung der Freien Berufe für den Arbeitsmarkt in quantitativer und qualitativer Hinsicht sichtbarer machen kann. Eine Beteiligung Ihrer Steuerberaterkammer und eine Information an Ihre Mitglieder regen wir an.

Teilnehmen können Steuerberatungskanzleien, Institutionen (z. B. öffentliche Verwaltung, Universitäten, Stiftungen) und Netzwerke sowie Träger von Netzwerken, an denen sich min-destens drei Akteure aus unterschiedlichen regionalen Instituten beteiligen (beispielsweise Kammern).
Der Wettbewerb ist auf solche Maßnahmen und Projekte begrenzt, die zur Fachkräftegewin-nung bzw. Fachkräftesicherung entscheidend beitragen. Ausdrücklich zur Bewerbung aufgeru-fen sind auch neuere Projekte oder Maßnahmen, die das Potenzial erkennen lassen, dieses Ziel künftig engagiert zu unterstützen.

Beim Fachkräftepreis wird in sieben Kategorien ausgezeichnet:

  • Ausbildung
  • Weiterbildung,
  • Fachkräftezuwanderung
  • Erwerbspotenziale
  • Arbeitskultur,
  • Innovatives Netzwerk
  • Digitale Ansätze.

Die Bewerbung um den Deutschen Fachkräftepreis 2025 ist online unter www.deutscher-fach-kräftepreis.de einzureichen. Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen kann nur zwischen dem 1. August 2024 und dem 23. September 2024, 23:59 Uhr, online ausgefüllt und versendet werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Deutscher-Fachkraeftepreis/Teilnahme-bedingungen

Aus den Einsendungen erstellen die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Part-ner eine anonymisierte Shortlist, aus der eine Jury die Preisträgerinnen in den sieben Preiska-tegorien ermittelt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen einer Abendveranstal-tung am 25. Februar 2025 in Berlin mit dem Deutschen Fachkräftepreis 2025 durch das BMAS ausgezeichnet.