Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

Startseite

Wettbewerb des BMAS „Deutscher Fachkräftepreis 2025“

Der Wettbewerb „Deutscher Fachkräftepreis 2025“ wird vom BMAS ausgerichtet. Der Bundes-verband der Freien Berufe e.V. hat uns auf den Wettbewerb aufmerksam gemacht, da er die Bedeutung der Freien Berufe für den Arbeitsmarkt in quantitativer und qualitativer Hinsicht sichtbarer machen kann. Eine Beteiligung Ihrer Steuerberaterkammer und eine Information an Ihre Mitglieder regen wir an.

Teilnehmen können Steuerberatungskanzleien, Institutionen (z. B. öffentliche Verwaltung, Universitäten, Stiftungen) und Netzwerke sowie Träger von Netzwerken, an denen sich min-destens drei Akteure aus unterschiedlichen regionalen Instituten beteiligen (beispielsweise Kammern).
Der Wettbewerb ist auf solche Maßnahmen und Projekte begrenzt, die zur Fachkräftegewin-nung bzw. Fachkräftesicherung entscheidend beitragen. Ausdrücklich zur Bewerbung aufgeru-fen sind auch neuere Projekte oder Maßnahmen, die das Potenzial erkennen lassen, dieses Ziel künftig engagiert zu unterstützen.

Beim Fachkräftepreis wird in sieben Kategorien ausgezeichnet:

  • Ausbildung
  • Weiterbildung,
  • Fachkräftezuwanderung
  • Erwerbspotenziale
  • Arbeitskultur,
  • Innovatives Netzwerk
  • Digitale Ansätze.

Die Bewerbung um den Deutschen Fachkräftepreis 2025 ist online unter www.deutscher-fach-kräftepreis.de einzureichen. Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen kann nur zwischen dem 1. August 2024 und dem 23. September 2024, 23:59 Uhr, online ausgefüllt und versendet werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Deutscher-Fachkraeftepreis/Teilnahme-bedingungen

Aus den Einsendungen erstellen die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Part-ner eine anonymisierte Shortlist, aus der eine Jury die Preisträgerinnen in den sieben Preiska-tegorien ermittelt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen einer Abendveranstal-tung am 25. Februar 2025 in Berlin mit dem Deutschen Fachkräftepreis 2025 durch das BMAS ausgezeichnet.