Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Wichtige Information! Ausbildungsvertrag online - technische Umstellung

Die Anwendung ist von Mittwoch, 23.10.2024 ab 16:00 Uhr bis Donnerstag, 24.10.2024 um 12:00 Uhr nicht aufrufbar. In dieser Zeit findet die technische Umstellung statt.

Die technische Umstellung erfordert außerdem, dass jeder Anwender (Kanzlei) der bereits registriert ist, einmalig ein neues Passwort über die Funktion Passwort vergessen vergeben muss. Der Anwender erhält dazu beim Aufruf der Anwendung über den neuen Link, den Hinweis ein neues Passwort zu vergeben.

Wichtig: Bestehende Ausbildungsverträge der Kanzlei bleiben in der Anwendung erhalten.

Der Prozess erfolgt immer über den Aufruf Passwort vergessen.

Falls der Klick auf „OK“ erfolgt, ohne dass vorher über Passwort vergessen ein neues Passwort vergeben wurde, erhält der Anwender bei „Anmelden“ den Hinweis, dass das Passwort nicht gültig ist. Der Anwender wird aufgefordert über Passwort vergessen dieses neu zu vergeben.