Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Startseite

Zertifikatswechsel beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach

Seit dem 01.01.2023 wird das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) dem Berufsstand für eine sichere elektronische Kommunikation von der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung gestellt. Das beSt wurde vom Berufsstand gut angenommen und läuft reibungslos. Damit dies auch zukünftig funktioniert, ist aus Sicherheitsgründen – wie es aus anderen Verfahren (bspw. ELSTER) bekannt ist – ein Zertifikatswechsel notwendig. Was ist das genau?

Um ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach zu aktivieren, müssen im Self-Service der Steuerberaterplattform die jeweiligen Postfachzertifikate erzeugt werden. Dabei handelt es sich um elektronische Schlüssel für die jeweiligen Postfächer. Diese elektronischen Schlüssel sind notwendig, um die Postfächer anschließend in die Software einzubinden und das beSt nutzen zu können.

Die Zertifikate für das beSt sind aus Sicherheitsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Zertifikat erneuert werden, um weiterhin kommunizieren zu können. Nach zwei Jahren seit der Einführung des Verfahrens steht nun für viele Nutzer der erste Zertifikatswechsel an. Für neu erstellte Zertifikate wurde kürzlich der Gültigkeitszeitraum auf drei Jahre erweitert, dies ist der gesetzlich vorgeschriebene maximale Zeitraum, der genutzt werden kann.

Der Zertifikatswechsel muss auf der Steuerberaterplattform durchgeführt werden. Um das beSt weiter in der Fachsoftware nutzen zu können, muss das neue Postfachzertifikat in dieser hinterlegt werden.

Wie erneuern Sie Ihr Zertifikat?

Das Gültigkeitsdatum kann nach einer Anmeldung an der Steuerberaterplattform (https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/self-service/) in der Postfachverwaltung eingesehen werden. Haben Sie eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet, werden Sie über den Ablauf des Zertifikats rechtzeitig informiert. Der Prozess zur Erneuerung des Postfachzertifikats entspricht dem der initialen Aktivierung Ihres Postfachs über die Steuerberaterplattform. Wichtig ist zudem, das neue Zertifikat in der verwendeten Fachsoftware bzw. dem COM Vibilia StB-Edition Client zu hinterlegen.

Den genauen Ablauf können Sie dem folgenden Hilfedokument und dem Klick-Tutorial entnehmen:

Nutzen Sie nicht den COM Vibilia StB-Edition Client, wenden Sie sich für konkrete Fragen an den Support Ihres Fachsoftwareherstellers.

Was passiert, wenn das Zertifikat nicht erneuert wird?

Sollte das Zertifikat nicht rechtzeitig erneuert werden, können Sie Ihr Postfach nicht mehr nutzen. Daher ist ein rechtzeitiger Austausch unbedingt vorzusehen. Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt, die automatische E-Mail-Benachrichtigung in der genutzten Fachsoftware für das beSt einzurichten. So verpassen Sie auch zukünftig keine weiteren Aktualisierungen etc. Falls bereits eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet wurde, muss diese nach dem Zertifikatswechsel erneuert werden.