Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211-66906-0
Fax: +49 211-66906-600
E-Mail: mail@stbk-duesseldorf.de
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden.
Mitglied einer Steuerberaterkammer sind alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften sowie Personen, die zulässigerweise Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft sind. Die regionale Zugehörigkeit zu einer Steuerberaterkammer richtet sich nach dem Ort der beruflichen Niederlassung bzw. deren Sitz. In Nordrhein-Westfalen gibt es die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe, letztere mit Sitz in Münster.
Die Steuerberaterkammern haben die in § 76 StBerG normierte Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Für die Organisation der Steuerberaterprüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Die drei Kammern in Nordrhein-Westfalen haben hierzu eine Gemeinsame Prüfungsstelle errichtet (www.steuerberaterpruefung-nrw.de).
Die Steuerberaterkammern sind sowohl für das Bestellungsverfahren zum/zur Steuerberater/in als auch für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater zuständig.
Anträge rund um Bestellung und Verzicht können auch online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.
Als weiteres Aufgabengebiet obliegt den Steuerberaterkammern das Verfahren zur Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften sowie deren Widerruf und Rücknahme. Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Berufsausübungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.
Anträge auf Anerkennung bzw. Verzicht auf Anerkennung einer Berufsausübungsgesellschaft können auch online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.
In das bei den Kammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
Ersterfassung und Änderungen im Berufsregister sowie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle sind auch online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich.
Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und anderen dem Beruf nahe stehenden Organisationen.
Hierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, der Berufsausübungsformen, zu Gebührenrechtsfragen oder zu allgemeinen zivil- oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Die Vermittlung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Sie ist kostenlos. Das Vermittlungsverfahren ist ein rein schriftliches Verfahren. Der Vermittlungsantrag wird dem Steuerberater zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Dauer eines Vermittlungsverfahrens hängt davon ab, wie schnell die Stellungnahme eingeht. Sollte eine Reaktion nach ca. 3 Wochen nicht vorliegen, erinnert die Steuerberaterkammer - ggf. auch mehrfach - an die Abgabe der Stellungnahme. Ist keine Einigung zwischen den Parteien möglich, muss die Steuerberaterkammer den Antragsteller auf den Rechtsweg verweisen. Die Steuerberaterkammer ist nicht befugt, wie ein Gericht verbindliche Feststellungen oder eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Ebensowenig ist die Steuerberaterkammer dazu befugt, Mandanten rechtlich zu beraten oder rechtliche Auskünfte zu erteilen.
Antragsvordruck Vermittlungsverfahren
Die Berufskammer überwacht die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Mitglieder. Nicht jede berufliche Fehlleistung ist eine Berufspflichtverletzung. Es ist vielmehr zwischen der zivilrechtlichen und der berufsrechtlichen Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Schadensersatzansprüche sind zivilrechtlich duchzusetzen. Ob ein solcher Anspruch dem Grunde und der Höhe nach begründet ist, prüft die Steuerberaterkammer nicht. Die Steuerberaterkammer kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters erteilen oder einen Vermittlungsversuch unternehmen.
Die Steuerberaterkammer ist Aufsichtsbehörde nach dem GwG und überwacht die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen ihrer Mitglieder. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen das GwG entgegen, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Kammer richten. Die Identität des Hinweisgebers wird nur mit dessen vorherigem Einverständnis offenbart. Hinweise können auch anonym abgegeben werden (z. B. mit unterdrückter Rufnummer oder per E-Mail, Telefax oder Brief). Es gilt § 53 GwG.
GwG - Aufsichtsrechtliche Maßnahmen
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle sind:
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die – insbesondere aus Gesundheitsgründen – längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, beziehungweise eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen.
Bereitschaft zur Übernahme eines Amtes als Allgemeiner Vertreter, Praxisabwickler, Praxistreuhänder
Anträge zur Bestellung eines Vertreters gm. § 59 StBerG, eines allgemeinen Vertreters gem. § 69 StBerG oder eines/r Praxistreuhänders/in können auch online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.
Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.
Insbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die Kammer in Gebührenrechtsstreitigkeiten um Erstellung von Gutachten oder die Benennung von Gebührensachverständigen gebeten.
Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige Stelle für die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in in ihrem Bezirk.