Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V.

Das Institut Freier Berufe Nürnberg führt im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. turnusgemäß erneut eine Erhebung zu Geschäftslage und erwarteten Entwicklungen bei den Freien Berufen durch und bittet um Teilnahme bis zum 28. April 2024. Die Erhebung beinhaltet diesmal einen Sonderteil zur zeitlichen Belastung durch bürokratische Tätigkeiten. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert circa zehn bis zwölf Minuten.

Zur Umfrage: www.t1p.de/konjunktur-fb 

Die Datenerhebung erfolgt anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.