Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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Überarbeitete Version des GoBD-Praxisleitfadens verfügbar

Die AWV e.V. hat den GoBD-Praxisleitfaden aus Dezember 2018 auf die Version 2.2 aktualisiert. Der Leitfaden soll Unternehmen und Steuerberatern als Orientierung dienen, indem er bei qualifizierten Entscheidungen zur Organisation der digitalen Buchführung unterstützt und das notwendige Hintergrundwissen vermittelt.

Die neue Version 2.2 berücksichtigt Änderungen aufgrund des sog. DAC 7-Umsetzungsgesetzes. Mit diesem Gesetz wurden u. a. die Abgabenordnung (AO) sowie das Einführungsgesetz zur AO (EGAO) mit dem Ziel der Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfung angepasst und Mitwirkungspflichten ausgeweitet. Durch Art. 97 § 38 EGAO wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Berücksichtigung von Steuerkontrollsystemen im Besteuerungsverfahren geschaffen. Im neu konzipierten Kapitel 5 „Verfahrensdokumentation und die Darstellung des GoBD-bezogenen internen Kontrollsystems einschließlich des Steuerkontrollsystems“ werden die Neuerungen vorgestellt und erläutert.

Der GoBD-Praxisleitfaden kann kostenfrei unter folgendem Link bestellt und dann heruntergeladen werden:

www.awv-net.de/gobd-leitfaden 

Ferner ist er auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer unter folgenden Links zu finden:

https://www.bstbk.de/de/themen/steuerrecht-und-rechnungslegung/verfahrensrecht 

https://www.bstbk.de/de/themen/steuerrecht-und-rechnungslegung/handelsrecht-und-rechnungslegung 

Der GoBD-Praxisleitfaden ist als „lebendes“ Dokument ausgestaltet, in das neue Entwicklungen und Hinweise kurzfristig aufgenommen werden können.