Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Im Januar war es zu technischen Problemen mit der Auswahltaste "3" für Steuerberatungen gekommen. Aus diesem Grund kam es teilweise zu verlängerten Wartezeiten in der
Hotline. Wie die Finanzverwaltung nun mitteilte, konnte das Problem inzwischen behoben werden.

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Lohnabrechnung – Beantragung einer neuen Betriebsnummer unter Verwendung der Unternehmensnummer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu angehalten, eine digitale Lösung für die Vergabe der Unternehmensnummern zum 1. September 2024 vorzusehen. Seit dem 1. Januar 2024 ist vor der Beantragung der Betriebsnummer zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu beantragen. Dies hat zu Verzögerungen bei der Vergabe der Betriebsnummern mit Konsequenzen u. a. für die Sofortmeldung und die A1-Meldung geführt. Die DGUV kommt mit der vorgelegten Lösung der Auflage des BMAS nach und hofft, das Verfahren jetzt zu beschleunigen.

Weitere Hinweise dazu finden Sie im folgenden Hinweisblatt der DGUV: