Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Ministerium der Finanzen NRW: Informationen für den Berufsstand

Die Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium der Steuerberaterkammer Düsseldorf nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder im mitgliedergeschützten Bereich der Kammerhomepage in der Rubrik „Für den Berufsstand“.