Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

Startseite

Ministerium der Finanzen NRW: Informationen für den Berufsstand

Die Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium der Steuerberaterkammer Düsseldorf nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder im mitgliedergeschützten Bereich der Kammerhomepage in der Rubrik „Für den Berufsstand“.