Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeit vom 10.11.2023 bekannt gegeben: Durch diese Änderungsverordnung wird das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) mit Sitz in Düsseldorf zum 01.01.2024 gegründet. Mit der Neufassung werden insbesondere durch § 24 Absatz 2 FA-ZVO Aufgaben für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen beim LBF NRW – aus den Bereichen Task Force NRW, Organisierte Kriminalität und Geldwäsche, ARES, ZEUS, Cum-Ex, Schwere Finanzkriminalität und IT – zusammengelegt. Außerdem sieht die Änderungsverordnung eine Neueinteilung der Prüfungszuständigkeiten in den §§ 19 – 23 FA-ZVO aufgrund geänderter Betriebsgrößenklasseneinteilung vor. Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.