Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Neues Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeit vom 10.11.2023 bekannt gegeben: Durch diese Änderungsverordnung wird das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) mit Sitz in Düsseldorf zum 01.01.2024 gegründet. Mit der Neufassung werden insbesondere durch § 24 Absatz 2 FA-ZVO Aufgaben für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen beim LBF NRW – aus den Bereichen Task Force NRW, Organisierte Kriminalität und Geldwäsche, ARES, ZEUS, Cum-Ex, Schwere Finanzkriminalität und IT – zusammengelegt. Außerdem sieht die Änderungsverordnung eine Neueinteilung der Prüfungszuständigkeiten in den §§ 19 – 23 FA-ZVO aufgrund geänderter Betriebsgrößenklasseneinteilung vor. Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.