Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Online-Befragung des DRSC zur Anwendung der IFRS in Deutschland

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die zweite Phase der Evaluation zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Deutschland mit einem Online-Fragebogen für Ersteller von Jahres- und Konzernabschlüssen gestartet. Jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann an der Befragung direkt unter dem folgenden Link teilnehmen: DRSC-Umfrage | Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) steht einer Ausweitung der IFRS-Anwendung grundsätzlich kritisch gegenüber und hat sich bereits in der Vergangenheit stets für eine dauerhafte Stärkung der HGB-Rechnungslegung ausgesprochen. Da die Jahresabschlüsse vieler Unternehmen von Steuerberatern erstellt werden, bittet sie um rege Beteiligung an der Evaluation, damit dabei auch die Interessen des Berufsstands ausreichend berücksichtigt werden.

Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Der geschätzte zeitliche Aufwand für die Beantwortung des Fragebogens liegt bei ca. 15 Minuten. Um sich mit den Fragen vor der Beantwortung vertraut zu machen, steht auch eine pdf-Version des Fragebogens zur Verfügung.

Alle Angaben werden streng vertraulich und die Daten anonymisiert behandelt. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse sowie etwaig daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zum Abschluss der Studie zu veröffentlichen und im Rahmen einer Veranstaltung vorzustellen.

Ziel der DRSC-Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. In einem ersten Schritt (Phase 1) beteiligte das DRSC bereits 2023 alle Stakeholder über Gruppeninterviews, woran auch die BStBK teilgenommen hat.Aufbauend auf den Stakeholder-Interviews der Phase 1, wendet sich die Phase 2 nun an die einzelnen Stakeholder-Gruppen, beginnend mit der Gruppe der Ersteller. Neben der Betrachtung des Status Quo erfolgt im Rahmen der Befragung auch eine Erhebung des Meinungsbilds zur Einführung einer etwaigen optionalen Anwendung der IFRS im Jahresabschluss. Dazu möchte das DRSC erheben, inwieweit grundsätzlich ein Interesse bzw. Bedarf an einem Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Deutschland besteht, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen eine Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Betracht ziehen würden und wie ein solches Wahlrecht ausgestaltet sein sollte.

Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie können Sie einem Leitfaden des DRSC entnehmen.